Für alle Arten der Sicherheitsprüfung elektrischer Installationen steht Ihnen das Fachpersonal der HIT Elektro AG zur Verfügung.
Dies sind: |
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Briw Anton |
Eidg. dipl. Elektroinstallateur
Kontrollbewilligung ESTI K 00313 |
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Volken Valentin |
Eidg. dipl. Sicherheitsberater
Kontrollbewilligung ESTI |
Für Beratung, Offerten und Anträge benutzen Sie bitte unser
Kontaktformular
Text des Bundesrates:
Der Bundesrat hat die neue Verordnung über die elektrischen
Niederspannungs-Installationen (NIV) auf den 1. Januar 2002 in Kraft
gesetzt.
Nach dieser Verordnung werden neu die Kontrollen nicht mehr durch
das Energie liefernde Werk, sondern durch ein unabhängiges
Kontrollorgan durchgeführt.
Die Aufforderung zur Kontrolle erfolgt durch das Energieversorgungsunternehmen (EVU).* Innerhalb der Frist von 6 Monaten ist der
Eigentümer verpflichtet, die Installation prüfen zu lassen. Der Eigentümer muss einer Fachperson den Auftrag zu dieser Kontrolle erteilen.
Diese Fachperson muss im Besitze einer Kontrollbewilligung sein.
Das aktuelle Verzeichnis von sämtlichen Kontrollberechtigten Firmen und Personen kann unter
ESTI - Aktuell - Verzeichnis der erteilten Installations- und Kontrollbewilligungen
abgerufen werden.