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Installationskontrollen sind für Ihre Sicherheit

Für alle Arten der Sicherheitsprüfung elektrischer Installationen steht Ihnen das Fachpersonal der HIT Elektro AG zur Verfügung.


 Dies sind:    
   Briw Anton Eidg. dipl. Elektroinstallateur
Kontrollbewilligung ESTI K 00313
   Volken Valentin Eidg. dipl. Sicherheitsberater
Kontrollbewilligung ESTI

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Text des Bundesrates:
Der Bundesrat hat die neue Verordnung über die elektrischen Niederspannungs-Installationen (NIV) auf den 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt.

Nach dieser Verordnung werden neu die Kontrollen nicht mehr durch das Energie liefernde Werk, sondern durch ein unabhängiges Kontrollorgan durchgeführt.

Die Aufforderung zur Kontrolle erfolgt durch das Energieversorgungsunternehmen (EVU).* Innerhalb der Frist von 6 Monaten ist der Eigentümer verpflichtet, die Installation prüfen zu lassen. Der Eigentümer muss einer Fachperson den Auftrag zu dieser Kontrolle erteilen. Diese Fachperson muss im Besitze einer Kontrollbewilligung sein.

Das aktuelle Verzeichnis von sämtlichen Kontrollberechtigten Firmen und Personen kann unter

ESTI - Aktuell - Verzeichnis der erteilten Installations- und Kontrollbewilligungen

abgerufen werden.

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